Verhaltensregeln für den Umgang mit Sachschäden

Verhaltensregeln für den Umgang mit Sachschäden

Als Vermieter haben Sie bestimmte rechtliche Verpflichtungen hinsichtlich der Instandhaltung der Immobilie. Wenn Ihr Mieter jedoch auf irgendeine Weise Schäden an Ihrer Immobilie verursacht, sind Sie nicht verpflichtet, diese Reparaturen selbst zu bezahlen. Um sicherzustellen, dass Sie mit der Situation professionell umgehen, sollten Sie die folgenden Verhaltensregeln beachten.

Don't: Gehen Sie nicht automatisch zur Räumung

Es ist zwar möglich, darauf hinzuarbeiten Ihren Mieter kündigen Wenn es um Schäden geht, ist dies möglicherweise nicht die beste Vorgehensweise. Anstatt automatisch eine Räumung anzustreben, ist es im Allgemeinen am besten, zu versuchen, das Problem mit Ihrem Mieter zu klären. Dies trägt nicht nur dazu bei, dass der Kunde den Schaden bezahlt, sondern hilft Ihnen auch dabei, einen ansonsten guten Mieter zu behalten. Wenn es sich um ein anhaltendes Problem handelt und Sie wirklich befürchten, dass es erneut auftritt, kann natürlich eine Räumung gerechtfertigt sein. Wenn der Mieter jedoch sonst ein guter Mieter war, ist es wahrscheinlich besser, gemeinsam an einer positiven Lösung des Problems zu arbeiten.

Tun Sie Folgendes: Kennen Sie den Unterschied zwischen Verschleiß und Beschädigung

Von Ihnen als Vermieter wird erwartet, dass Sie die mit der normalen Abnutzung verbundenen Kosten tragen. Dinge wie lose Fugenmasse, verblasste Vorhänge, leicht abgenutzte Holzböden und abgenutzte elektrische Schalter gelten alle als Teil der normalen Abnutzung. Schäden hingegen entstehen durch Unachtsamkeit, Unfälle, Fahrlässigkeit oder Missbrauch des Eigentums. Wenn an Ihrem Eigentum tatsächlich ein Schaden entstanden ist, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Nicht: Dokumentieren Sie nicht

Um sicherzustellen, dass Sie einen stichhaltigen Schadensersatzanspruch haben, machen Sie vor dem Einzug Fotos von der Immobilie und dokumentieren Sie den Zustand der Immobilie, bevor Sie dem Mieter den Einzug gestatten. Sobald ein Schaden entstanden ist, machen Sie Fotos vom Schaden, um zu dokumentieren, warum Sie eingezogen sind stellen Ihrem Mieter Reparaturen in Rechnung.

Tun Sie Folgendes: Geben Sie dem Mieter die Möglichkeit, Reparaturen durchzuführen

Bevor Sie jemanden für Reparaturen an der Immobilie bezahlen, sollten Sie Ihrem Mieter die Möglichkeit geben, die notwendigen Reparaturen durchzuführen. Dies bedeutet nicht, dass der Mieter spielen darf Handwerker. Vielmehr sollten Sie dem Mieter die Möglichkeit geben, einen zugelassenen Handwerker aufzusuchen und zu bezahlen, der die notwendigen Reparaturen durchführt. Verzichtet der Mieter auf diese Möglichkeit, können Sie die Reparatur selbst durchführen und dem Mieter die Rechnung vorlegen.

Nicht: Warten Sie, bis der Mieter auszieht, um die Schadenskosten zu kassieren

Möglicherweise verfügen Sie zwar über eine Kaution, von der Sie die mit dem Schaden verbundenen Kosten abziehen können, Sie sollten diese Mittel jedoch nicht einfach zur Begleichung der Kosten verwenden. Vielmehr sollte vom Mieter erwartet werden, dass er die Kosten rechtzeitig begleicht. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie selbstverständlich das Recht, die Kosten dieser Kosten von der Kaution abzuziehen. Wenn keine Kaution hinterlegt ist oder der Schaden höher ist als die Kaution, müssen Sie möglicherweise Ihren Mieter verklagen, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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